§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere – auch zukünftige – Lieferungen. Entgegen
stehende oder widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn und
soweit wir sie für den jeweiligen Vertragsschluss schriftlich anerkennen; unser Schweigen stellt hier
in keinem Fall eine Akzeptanzerklärung dar.
Unsere vertraglichen Pflichten sind durch den Auftrag und diese Bedingungen abschließend
bestimmt.
§ 2 Angebot und Angebotsunterlagen
Unsere Angebote sind freibleibend. Sie stellen eine Einladung an den Kunden dar, uns ein
Vertragsangebot zu machen. Das Vertragsangebot des Kunden können wir annehmen, indem wir es
bestätigen oder indem wir mit der Erfüllung des Vertrags beginnen. Geht keine Auftragsbestätigung
oder Ablehnung ein, so gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. Der Inhalt des Vertrags bestimmt
sich dann nach unserer Auftragsbestätigung.
Für den jeweiligen Vertrag gilt unsere Auftragsbestätigung bezüglich Preis, Menge, Lieferzeit,
Lieferbedingungen usw. Geringfügige Abweichungen in Abmessungen und Ausführungen (Farbe und
Struktur), insbesondere soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer,
Furniere) liegen, bleiben vorbehalten und sind als auftragsgleiche Sache vereinbart, sofern sie
unerheblich sind.
Dem Kunden obliegt es zu prüfen, ob die Liefergegenstände in Konstruktion und Ausführung den
einschlägigen gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften entsprechen.
An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen zur Durchführung der Bestellung erforderlichen
Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne Zustimmung weder
genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Im Falle der Nichterteilung
des Auftrages sind sie unverzüglich zurückzugeben.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise sind in Euro ohne Umsatzsteuer (sog. “Netto-Preis”) angegeben; die Umsatzsteuer wird in
der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen.
Unsere Preise verstehen sich ab Lager ausschließlich Verpackung, Versand und Versicherung; diese
Zusatzkosten treten hinzu. Einweisung, Aufbau, Montage etc. sind nicht enthalten.
Unsere Rechnungen werden ohne Abzüge mit Zugang beim Kunden fällig und sind spätestens am 15.
Kalendertag nach Fälligkeit zu leisten. Dies gilt auch, wenn für kürzere Leistungsfristen ein Skonto)
vereinbart ist und die kürzere Frist nicht eingehalten wird.
Der Kunde kommt durch Überschreitung dieses Zahlungsziels in Verzug; einer Mahnung bedarf es
hierfür nicht. Ab Verzugseintritt betragen die Verzugszinsen 8 % oberhalb des jeweils aktuellen
Basiszinses. Weitere Ansprüche werden durch den Anspruch auf Verzugszinsen nicht berührt.
Wenn keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen sind, sind wir berechtigt, gegen
Vorauskasse oder Nachnahme zu liefern.
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen
aufrechnen; im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen.
Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts wegen anderer Ansprüche als solcher auf
Nacherfüllung nur befugt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten
sind. Sein Zurückbehaltungsrecht aus Anspruch auf Nacherfüllung ist auf den einfachen Wert der
Nacherfüllung begrenzt.
Soweit Akzepte, Wechsel oder Schecks herein genommen werden, erfolgt dies erfüllungshalber.
Bank, Diskont- und Einziehungsspesen hat im Fall der Akzept-, Wechsel- oder Scheckshereinnahme
der Kunde zu tragen.
Verschlechtern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden oder ändern sich dessen rechtliche
Verhältnisse, sind wir berechtigt, Zahlungsvereinbarungen und Zahlungsziele für weiter gelieferte
Ware zu widerrufen, dafür gegebene Wechsel von der Bank zurück zu fordern und sofortige
Barzahlung oder Vorauszahlung zu verlangen. Weiterhin sind wir berechtigt, für sämtliche noch
ausstehende Lieferungen unter Fortfall des vereinbarten Zahlungsziels sofortige Barzahlung vor
Absendung der Ware und Erfüllung früherer Warenlieferungen zu verlangen. Die gleichen Rechte
stehen uns zu, wenn der Kunde mit einer fälligen Zahlung länger als 14 Tage in Verzug ist.
§ 4 Lieferzeit
Unsere Lieferung setzt die Abklärungen aller technischer Fragen im Vorfeld sowie die rechtzeitige
und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden z.B.: die Zurverfügungstellung
von Mustern, Zeichnungen, Bemaßungen etc. voraus.
Vereinbarte Liefertermine gelten nur annähernd (Kalenderwoche), es sei denn, dass der Kunde bei
Auftragserteilung schriftlich ein besonderes Interesse an fristgerechter Lieferung zu einem
bestimmten Datum geäußert hat und wir dieses bestimmte Datum schriftlich als verbindlich bestätigt
haben.
Wird eine annähernd bestimmte Lieferzeit (Kalenderwoche) erheblich (mehr als 15 Kalendertage)
überschritten, kann der Kunde uns schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 10
Kalendertagen setzen. Das Gleiche gilt, wenn ein verbindlich bestätigter Liefertermin (bestimmtes
Datum) überschritten wird. Nach Ablauf dieser Nachfrist stehen ihm die gesetzlichen Rechte zu. Dem
Kunden steht der Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung nur zu, wenn in Bezug auf die
Überschreitung des Termins mindestens grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Unvorhergesehene Ereignisse
bzw. höhere Gewalt, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, wie zum Beispiel Naturereignisse,
Krieg, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Feuer, Explosion, Streik, Aussperrung, Verzögerungen der
Anlieferung von Rohstoffen oder Energie, behördliche Verfügungen usw., verlängern die Fristen
entsprechend. Dauert die Störung länger als 3 Monate, bestimmen sich die Rechte beider Parteien
nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Teillieferungen auf den Gesamtauftrag bleiben vorbehalten. Wir sind berechtigt, für ausgeführte
Teilleistungen Zwischenrechnungen auf die gelieferten Leistungen zu stellen. Wünscht der Kunde
Teillieferungen ausdrücklich, ist er zur Übernahme der hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten
verpflichtet.
Wird der Vertrag aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind, einvernehmlich oder Kraft
Gesetzes beendet, behalten wir uns vor, die für Transport-, Lager- und Produktionskosten
entstandenen Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Ein eventuell bestehendes Recht auf
Schadensersatz ist hiervon nicht betroffen.
§ 5 Lieferung und Gefahrübergang
Wird die Ware versandt, erfolgt dies auf Rechnung und auf Gefahr des Kunden. Letzteres gilt auch
dann, wenn die Versandkosten von uns getragen werden. Ist die Ware versandbereit und verzögert
sich die Versendung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr am Tage der
Absendung der Versandbereitschaftsanzeige auf den Kunden über, anderenfalls ab Übergabe an den
Beförderer. Das Transportrisiko trägt der Kunde. Kann die Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu
vertreten hat, nicht in seinen Herrschaftsbereich gelangen, ist er zur Übernahme aller uns hieraus
entstehenden Kosten verpflichtet; dies umfasst auch Lagerkosten. Die Gefahr geht in diesem Fall
nach vorstehenden Bedingungen mit dem fehlgeschlagenen Lieferversuch auf den Kunden über.
§ 6 Eigentumsvorbehalte
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche und auch dann, wenn
Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden, unser Eigentum
(Vorbehaltsware). Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der
Saldoforderung.
Der Kunde ist verpflichtet, uns Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände unverzüglich
schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten.
Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB.
Aus dieser Vereinbarung entstehen für uns keine weiteren Verpflichtungen. Bei Verarbeitung mit
anderen uns nicht gehörenden Waren durch den Kunden steht uns das Miteigentum an der
hergestellten Sache im Verhältnis des Rechnungswertes ihrer verarbeiteten Vorbehaltsware zu der
Summe des Rechnungswertes an anderen bei der Herstellung verwendeten Waren zu. Wird unsere
Ware mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt/vermengt (§§ 947, 948 BGB) und
erlischt dadurch unser Eigentum an der Vorbehaltsware, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das
Eigentum des Kunden an dem vermischten/vermengten Bestand oder an der einheitlichen Sache im
Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware auf uns übergeht und dass der Kunden diese
Güter für uns unentgeltlich verwahrt. Die durch die Verbindung oder Vermischung/Vermengung
entstandenen Sachen sind Vorbehaltsware im Sinne dieser Regelungen.
Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen
Geschäftsbedingungen, und solange er nicht in Verzug ist, veräußern oder verarbeiten. Er ist zur
Weiterveräußerung nur dann ermächtigt, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung nebst
Nebenrechten in dem sich aus den folgenden Absätzen ergebendem Umfang auf uns übergeht. Zu
anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Forderung des Kunden aus der Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware nebst allen Nebenrechten werden bereits jetzt und zwar gleich, ob sie an einen
oder mehrere Abnehmer veräußert wird, in vollem Umfange an uns abgetreten. Wird die
Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit einer uns nicht gehörenden Waren veräußert, wird die
Forderung nur in Höhe deren Rechnungsbetrages an uns abgetreten. Steht uns an der
Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung nur ein
Miteigentumsrecht zu, erfolgt die Abtretung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des
Miteigentumsanteils an der veräußerten Sache oder dem veräußerten Bestand.
Der Kunde ist zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderung bis auf Widerruf, längstens solange
berechtigt, als er nicht in Verzug geraten ist. Im Falle des Verzuges des Kunden sind wir berechtigt,
die Ermächtigung zur Veräußerung oder zur Be- und Verarbeitung oder zum Einbau der
Vorbehaltsware und zum Einzug der an uns abgetretenen Forderung zu widerrufen, die Herausgabe
der Vorbehaltsware zu verlangen, ohne dass dieses Verlangen als Rücktritt vom Vertrag verstanden
werden kann (soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen die Rücktrittswirkung vorschreiben)
sowie die Drittschuldner von der Abtretung zu unterrichten. Der Kunde verpflichtet sich, die zur
Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die hierzu erforderlichen
Unterlagen auszuhändigen.
Übersteigt der Wert der Sicherheit gemäß den vorgenannten Bestimmungen unsere gegenüber dem
Kunden aus sämtlichen Geschäftsverbindungen um mehr als 20%, so verpflichten wir uns auf
Verlangen des Kunden den überschießenden Teil der Sicherheiten freizugeben.
§ 7 Gewährleistung und Haftung
Wir leisten Gewähr entsprechend den gesetzlichen Regelungen.
Für einen bestimmten Verwendungszweck der gelieferten Materialien wird keine Gewähr
übernommen, es sei denn wir haben dem Kunden einen solchen ausdrücklich schriftlich bestätigt.
Der Kunde ist grundsätzlich verpflichtet, die Ware unverzüglich zu überprüfen (§ 377 HGB).
Erkennbare Mängel hat er innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Ware schriftlich
anzuzeigen, verborgene Mängel unverzüglich nach Erkennbarkeit.
Dem Kunden steht im Fall mangelhafter Leistung nur ein Nacherfüllungsanspruch (Beseitigung des
Mangels innerhalb einer angemessenen Frist oder mangelfreie Nachlieferung) zu. Weitere
gesetzliche Rechte (Rücktritt oder Minderung, Schadens- oder Aufwendungsersatz) stehen dem
Kunden nur zu, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder unzumutbar ist. Das Gleiche gilt, wenn
wir die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigern, es sei denn, wir verweigern, weil die
Nacherfüllung für uns nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre. Eine Nacherfüllung gilt
erst als fehlgeschlagen, wenn wir erfolglos zwei Nacherfüllungsversuche vorgenommen haben. Gibt
der Kunde in der Mängelanzeige die Art der von ihm gewünschten Nacherfüllung nicht ausdrücklich
an, können wir nach freiem Ermessen auswählen.
Unsere Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Sachmängel oder Schäden, die nach Gefahrübergang
beim Kunden durch natürliche Abnutzung, übermäßige Beanspruchung, Feuchtigkeit, starke
Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- und Witterungseinflüsse oder durch ungeeignete oder
unsachgemäße Behandlung entstehen.
Der Rücktritt wegen nicht vertragsgemäßer Leistung ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung
unerheblich ist oder der Kunde den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, allein oder
weit überwiegend zu vertreten hat.
Wir haften für entgangenen Gewinn und andere Vermögensschäden nur, wenn der Kunde
Schadensersatz statt der ganzen Leistung beanspruchen kann.
Wir haften außerhalb wesentlicher Vertragspflichten nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern
sich die Haftung nicht auf eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bezieht.
Unsere Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Ansprüche aus Mängeln verjähren in einem Jahr, sofern sich die Haftung nicht auf eine Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bezieht.
§ 8 Bonitätsprüfung und Datenschutz
Wir dürfen die Bonität des Kunden vor Annahme des Auftrags und während der Vertragslaufzeit in
geeigneter Weise überprüfen. Wir sind in diesem Zusammenhang berechtigt, bei
Wirtschaftsauskunfteien oder Gläubigerschutzverbänden Auskünfte zur Beurteilung der
Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen. Der Kunde willigt hierin ausdrücklich ein, indem er uns die
Daten im Rahmen eines Angebots überlässt.
Die übermittelten personenbezogenen Daten werden gespeichert. Diese Speicherung dient
ausschließlich zur Kommunikation mit unseren Kunden sowie zur Abwicklung der Bestellungen.
Durch die Bestellung erklärt sich der Kunde mit der Speicherung seiner Daten einverstanden. Er
erklärt sich weiterhin damit einverstanden, dass wir diese Daten im Fall einer Vertragswidrigkeit des
Kunden an solche Unternehmen/Personen weiterleiten, derer wir uns zur Durchsetzung unserer
Forderungen bedienen. Ansonsten werden die Daten nur in den für uns gesetzlich unvermeidlichen
Fällen an Dritte heraus gegeben.
§ 9 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Leistungen ist Osnabrück.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag (auch solche im Urkunds- und
Wechselprozess und im Mahnverfahren) ist ebenfalls Osnabrück, wenn der Kunde Kaufmann, ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Regelungen des internationalen
Kaufrechts.
Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser
Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das gilt auch für eine
Abrede, diese Bedingungen zu ändern. Sollten Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise
nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder
Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des
Vertrags nicht berührt werden. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag
eine Regelungslücke enthält. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder
zur Ausfüllung der Regelungslücke soll eine angemessene Regelung gelten, die dem am Nächsten
kommt, was die Parteien gewollt oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrags gewollt haben würden,
sofern sie bei Abschluss des Vertrags oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung des Punktes
bedacht hätten.
Osnabrück, September 2015
Fly möbelteile GmbH
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